Sozialwidriges Verhalten? – Wer den Job wegen Pflege eines Familienangehörigen kündigt
Kategorie: Recht | 14. Januar 2019
Wer seine Hilfebedürftigkeit in missbilligenswerter Weise zulasten der Solidargemeinschaft selbst herbeiführt, darf Grundsicherungsleistungen des Jobcenters nicht behalten. Wo genau sozialwidriges Verhalten anfängt, hat das LSG Niedersachsen-Bremen aufgezeigt. Im dritten Fall hat das LSG entschieden, dass bei der Prüfung der Sozialwidrigkeit einer Arbeitsaufgabe die in § 10 Abs. 1 Nr. 4 SGB II niedergelegten Zumutbarkeitskriterien zu berücksichtigen sind (Az. L 13 AS 111/17).
Weitere Informationen: Sozialwidriges Verhalten? – Wer den Job wegen Pflege eines Familienangehörigen kündigt
Quelle: www.datev.de