Sperrung eines DSL-Internetanschlusses muss nicht einstweilig aufgehoben werden

Kategorie: Recht | 6. Juli 2018

Die Sperrung des Internetanschlusses muss nicht einstweilig vor der Entscheidung in einem ordentlichen Gerichtsverfahren aufgehoben werden. Dies entschied das AG München (Az. 172 C 10218/18).

Weitere Informationen: Sperrung eines DSL-Internetanschlusses muss nicht einstweilig aufgehoben werden

Quelle: www.datev.de

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