Sperrung eines Facebook-Accounts nach "Hassrede" zulässig

Kategorie: Recht | 18. September 2018

Das LG Frankfurt hat entschieden, dass der Betreiber des sozialen Netzwerks Facebook einen Account für 30 Tage sperren darf, wenn der Nutzer einen sog. Hasskommentar verfasst. Das kann im Einzelfall auch dann gelten, wenn der Hasskommentar noch von dem Recht auf Meinungsäußerung gedeckt ist (Az. 2-03 O 310/18).

Weitere Informationen: Sperrung eines Facebook-Accounts nach "Hassrede" zulässig

Quelle: www.datev.de

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