Sperrzeitverordnung für die Heidelberger Altstadt unwirksam

Kategorie: Recht | 28. März 2018

Der VGH Baden-Württemberg hat die Sperrzeitverordnung der Stadt Heidelberg für die Altstadt für unwirksam erklärt, da der späte Sperrzeitbeginn um 2 bzw. um 4 Uhr und damit die nachhaltige Störung der Nachtruhe der Anwohner von diesen nicht hingenommen werden müsse (Az. 6 S 1168/17).

Weitere Informationen: Sperrzeitverordnung für die Heidelberger Altstadt unwirksam

Quelle: www.datev.de

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