Spielhallen können Bewirtungskosten nur teilweise steuerlich absetzen
Kategorie: Steuern und Recht | 11. Oktober 2021
Stellt eine Spielhalle ihren Besuchern kostenlose Getränke und Snacks zur Verfügung, so liegt hierin eine Bewirtung aus geschäftlichem Anlass, deren Kosten nur zu 70 % den Gewinn mindern. Das entschied das FG Köln (Az. 10 K 2648/20).
Quelle: www.datev.de