Sportvereine: Kein Unfallversicherungsschutz bei Baumfällarbeiten durch Mitglieder
Kategorie: Recht | 27. September 2019
Wer das Gelände seines Sportvereins instand hält, ist nur unter besonderen Umständen wie ein Arbeitnehmer versichert. Wo die Grenze zur üblichen Vereinsarbeit verläuft, hat das LSG Niedersachsen-Bremen in einer Entscheidung klargestellt (Az. L 6 U 78/18).
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Quelle: www.datev.de