Staats- und Domchor Berlin: Mädchen kann keine Aufnahme in Knabenchor beanspruchen

Kategorie: Recht | 19. August 2019

Der Staats- und Domchor zu Berlin darf sich seine Sänger selbst aussuchen. Die Klage eines Mädchens, das im Knabenchor mitsingen wollte, blieb erfolglos. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. VG 3 K 113.19).

Weitere Informationen: Staats- und Domchor Berlin: Mädchen kann keine Aufnahme in Knabenchor beanspruchen

Quelle: www.datev.de

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