Staats- und Domchor Berlin: Mädchen kann keine Aufnahme in Knabenchor beanspruchen
Kategorie: Recht | 19. August 2019
Der Staats- und Domchor zu Berlin darf sich seine Sänger selbst aussuchen. Die Klage eines Mädchens, das im Knabenchor mitsingen wollte, blieb erfolglos. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. VG 3 K 113.19).
Weitere Informationen: Staats- und Domchor Berlin: Mädchen kann keine Aufnahme in Knabenchor beanspruchen
Quelle: www.datev.de