Staatsnahe Tätigkeiten können eine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt ausschließen
Kategorie: Recht | 10. April 2018
Einem bei einer Universität als Dezernent für „Personal und Organisation“ angestellten Volljuristen, der in vielen Bereichen seiner täglichen Arbeit hoheitliches Handeln vorbereitet, kann lt. OLG Hamm die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt zu versagen sein (Az. 1 AGH 12/17).
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Quelle: www.datev.de