Stabile Künstlersozialabgabe: Satz liegt auch 2020 unverändert bei 4,2 Prozent
Kategorie: Recht | 18. Juli 2019
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch im Jahr 2020 weiterhin 4,2 Prozent betragen. Er bleibt damit im dritten Jahr in Folge auf vergleichsweise niedrigem Niveau stabil. Zum Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2020 hat das BMAS die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet.
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Quelle: www.datev.de