Stabile Künstlersozialabgabe: Satz liegt auch 2020 unverändert bei 4,2 Prozent

Kategorie: Recht | 18. Juli 2019

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch im Jahr 2020 weiterhin 4,2 Prozent betragen. Er bleibt damit im dritten Jahr in Folge auf vergleichsweise niedrigem Niveau stabil. Zum Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2020 hat das BMAS die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet.

Weitere Informationen: Stabile Künstlersozialabgabe: Satz liegt auch 2020 unverändert bei 4,2 Prozent

Quelle: www.datev.de

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