Stabiler Zustand einer Krebserkrankung bei Eheschließung spricht gegen eine Versorgungsehe

Kategorie: Recht | 23. Oktober 2019

Das LSG Baden-Württemberg verdeutlicht, dass nicht jede bekannte Krebserkrankung offenkundig einen lebensbedrohlichen Zustand belegt (Az. L 2 R 3931/18).

Weitere Informationen: Stabiler Zustand einer Krebserkrankung bei Eheschließung spricht gegen eine Versorgungsehe

Quelle: www.datev.de

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