Stadt Bonn darf nach über 30 Jahren seit Abschluss der Bauarbeiten am Heckelsbergplatz keine Erschließungsbeiträge mehr erheben
Kategorie: Recht | 19. September 2019
Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen im Jahr 2017 für die Herstellung eines Teils der Straße Heckelsbergplatz in Bonn-Beuel war rechtswidrig. Eine Beitragserhebung sei aus Gründen der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit jedenfalls nach mehr als 30 Jahren seit Entstehen der sog. Vorteilslage ausgeschlossen. So entschied das VG Köln (Az. 17 K 10264/17).
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Quelle: www.datev.de