Stadt Köln muss gegen Lärm auf dem Brüsseler Platz einschreiten

Kategorie: Recht | 18. Mai 2018

Das VG Köln hat entschieden, dass die Stadt Köln durch geeignete Maßnahmen sicherstellen muss, dass nachts (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) keine die einschlägigen Lärmschutzvorschriften überschreitenden Geräuscheinwirkungen an den Wohnungen der Kläger entstehen (Az. 13 K 5410/15, 13 K 3600/16).

Weitere Informationen: Stadt Köln muss gegen Lärm auf dem Brüsseler Platz einschreiten

Quelle: www.datev.de

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