Stadt Solingen darf Durchführung ihrer Wochenmärkte an lokale Bewerberin vergeben

Kategorie: Steuern und Recht | 27. Mai 2024

Die Stadt Solingen darf die Durchführung mehrerer Wochenmärkte künftig im Rahmen eines noch abzuschließenden Durchführungsvertrags an eine lokale Bewerberin vergeben. So entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 4 A 2508/22 und 4 A 954/23).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Solarpaket I tritt am 16.05.2024 in . . .

Das sog. Solarpaket I wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Cookies: Weiter Keine Entlastung durch Einwilligungsdienste . . .

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf für eine Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) beschlossen. . . . ... [weiterlesen]

Energielieferanten müssen klarer über Vertragsänderungen informieren . . .

Das LG Gera gab einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen . . . ... [weiterlesen]

Archiv