Stadt Wuppertal muss neu über Anträge auf glücksspielrechtliche Erlaubnisse zum Betrieb von Spielhallen entscheiden

Kategorie: Recht | 28. Oktober 2019

Das OVG Münster entschied, dass die Stadt Wuppertal erstmals nach einem Auswahlverfahren entscheiden muss, ob einem Spielhallenbetreiber eine glücksspielrechtliche Erlaubnis zu erteilen ist (4 A 1826/19). 4 A 1826/19 und 4 A 665/19

Weitere Informationen: Stadt Wuppertal muss neu über Anträge auf glücksspielrechtliche Erlaubnisse zum Betrieb von Spielhallen entscheiden

Quelle: www.datev.de

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