Stationäre Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik müssen Personaluntergrenzen einhalten

Kategorie: Steuern und Recht | 27. Dezember 2024

Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassene „Richtlinie über die Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal ist rechtmäßig. So das BSG (Az. B 1 KR 16/23 R u. a.).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Geplanter Neubau eines Mehrfamilienhauses beeinträchtigt denkmalgeschütztes . . . ...

Das VG Göttingen hat einer Klage stattgegeben, mit der sich . . . ... [weiterlesen]

Experten rechnen mit anhaltend hoher Inflation . . . ...

Wirtschaftsexpertinnen und -experten aus aller Welt erwarten nur einen leichten . . . ... [weiterlesen]

Archiv