Statt Perücke: Krankenkasse muss Echthaarteil bezahlen

Kategorie: Recht | 20. Mai 2019

Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass die Versorgung mit einem maßgefertigten Echthaarteil aus medizinischen Gründen erforderlich sein kann. Die Kostenbegrenzung auf einen Höchstbetrag gelte dabei nicht (Az. L 4 KR 50/16).

Weitere Informationen: Statt Perücke: Krankenkasse muss Echthaarteil bezahlen

Quelle: www.datev.de

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