Steckkarten im Zigarettenregal dürfen Warnhinweise auf den Verpackungen überdecken
Kategorie: Recht | 21. März 2018
Laut LG Berlin dürfen Steckkarten in Zigarettenregalen die vorgeschriebenen Warnhinweise auf den Verpackungen überdecken. Das entgegenstehende Verbot der Tabakerzeugnis-Verordnung habe keine gesetzliche Grundlage (Az. 16 O 104/17).
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Quelle: www.datev.de