Stellen Aufwendungen für eine Liposuktion außergewöhnliche Belastungen im Sinne des Einkommensteuerrechts dar?
Kategorie: Steuern | 15. November 2017
Das FG Baden-Württemberg entschied, dass Aufwendungen für eine Liposuktion keine außergewöhnliche Belastungen im Sinne des Einkommensteuerrechts darstellen (Az. 7 K 1940/17).
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Quelle: www.datev.de