Stellen Aufwendungen für eine Liposuktion außergewöhnliche Belastungen im Sinne des Einkommensteuerrechts dar?

Kategorie: Steuern | 15. November 2017

Das FG Baden-Württemberg entschied, dass Aufwendungen für eine Liposuktion keine außergewöhnliche Belastungen im Sinne des Einkommensteuerrechts darstellen (Az. 7 K 1940/17).

Weitere Informationen: Stellen Aufwendungen für eine Liposuktion außergewöhnliche Belastungen im Sinne des Einkommensteuerrechts dar?

Quelle: www.datev.de

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