Stellen unbelegte Brötchen und Heißgetränke ein "Frühstück" i. S. v. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 der SvEV dar?
Kategorie: Steuern | 2. Oktober 2017
Das FG Münster entschied, dass trockene Brötchen in Kombination mit Heißgetränken kein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug in Form eines Frühstücks sind (Az. 11 K 4108/14).
Weitere Informationen: Stellen unbelegte Brötchen und Heißgetränke ein "Frühstück" i. S. v. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 der SvEV dar?
Quelle: www.datev.de