Stellenzulage für fliegendes Personal zu Unrecht verweigert
Kategorie: Recht | 27. November 2017
Das VG Koblenz hat der Klage einer im Dienst des Landes Rheinland-Pfalz stehenden Polizeioberkommissarin stattgegeben, mit der diese die Zahlung einer Stellenzulage für fliegendes Personal eingeklagt hatte (Az. 5 K 472/17).
Weitere Informationen: Stellenzulage für fliegendes Personal zu Unrecht verweigert
Quelle: www.datev.de