Stellungnahme der BRAK zum KapMuG
Kategorie: Recht | 28. August 2019
Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) ist derzeit noch bis zum 31.10.2020 befristet. Zur Beurteilung einer dauerhaften Implementierung des Gesetzes prüft das BMJV, ob sich das KapMuG in der Praxis bewährt hat. Die BRAK hat dazu eine Stellungnahme abgegeben.
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Quelle: www.datev.de