Stellungnahme der BRAK zum KapMuG

Kategorie: Recht | 28. August 2019

Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) ist derzeit noch bis zum 31.10.2020 befristet. Zur Beurteilung einer dauerhaften Implementierung des Gesetzes prüft das BMJV, ob sich das KapMuG in der Praxis bewährt hat. Die BRAK hat dazu eine Stellungnahme abgegeben.

Weitere Informationen: Stellungnahme der BRAK zum KapMuG

Quelle: www.datev.de

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