Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission für ein Legislativpaket zur Bekämpfung der Finanzkriminalität
Kategorie: Steuern und Recht | 13. September 2021
Der Berufsstand sowie die WPK in ihrer Funktion als Geldwäscheaufsichtsbehörde sind von den Regelungen des Vorschlags der Europäischen Kommission für ein Legislativpaket zur Bekämpfung der Finanzkriminalität nicht unerheblich betroffen. Die WPK hat daher gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen Stellung genommen.
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Quelle: www.datev.de