Stellungnahme zur OECD-Prüfung der nationalen Umsetzung des Common Reporting Standard
Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 16. April 2019
Die WPK hatte gegenüber dem BMF im Rahmen der „OECD-Prüfung der nationalen Umsetzung des Common Reporting Standard: Prüfung von Treuhandkonten/-depots von Notaren, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Insolvenzverwaltern u. a.“ Stellung genommen. Im Nachgang ergänzte das BMF drei Fragen, die die WPK nun beantwortet hat.
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Quelle: www.datev.de