Steuerbefreiung der Umsätze nach § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG (Abschnitt 4.3.2 Abs. 4 UStAE)

Kategorie: Steuern | 7. Februar 2020

Das BMF hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010, BStBl I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 14.01.2020 geändert worden ist, erneut geändert (Az. III C 3 – S-7156 / 19 / 10002 :001).

Weitere Informationen: Steuerbefreiung der Umsätze nach § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG (Abschnitt 4.3.2 Abs. 4 UStAE)

Quelle: www.datev.de

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