Steuerbefreiung von Musikunterricht: Baden-Württemberg will Klarheit vom Bund

Kategorie: Steuern und Recht | 13. September 2024

Das Jahressteuergesetz 2024 sorgt für Unsicherheiten beim Musikunterricht, der bisher umsatzsteuerbefreit war. Nach rechtlicher Auffassung des FinMin Baden-Württemberg bleibt es inhaltlich beim Alten. Das Land fordert eine Klarstellung des Bundes und hat hierzu einen Antrag im Finanzausschuss des Bundesrats eingebracht.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Anpassung des Abschnitts 25.1 Abs. 12 . . .

Das BMF hat ein Schreiben zur Anpassung der Formulierung des . . . ... [weiterlesen]

RWI-Konjunkturprognose: Exportkrise und politische Unsicherheit belasten . . . ...

Das RWI Essen prognostiziert für 2025 einen Rückgang der deutschen . . . ... [weiterlesen]

Archiv