Steuerbegünstigte Betriebsübertragung – Rückbehalt von mehr als 10 % der Flächen im Einzelfall möglich
Kategorie: Steuern und Recht | 21. Januar 2025
Bei einer steuerbegünstigten Betriebsübertragung nach § 6 Abs. 3 EStG kann der Zurückbehalt von Flächen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs auch dann unschädlich sein, wenn diese mehr als 10 % der Fläche des Betriebs ausmachen. Dies entschied das FG Düsseldorf (Az. 3 K 2604/21 E).
Quelle: www.datev.de