Steuerbegünstigung zur Erhaltung von Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen

Kategorie: Steuern | 22. Januar 2020

Das BMF teilt eine Übersicht über die Veröffentlichung der länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien mit Stand Januar 2020 mit (Az. IV C 1 – S-2198-a / 19 / 10004 :001).

Weitere Informationen: Steuerbegünstigung zur Erhaltung von Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen

Quelle: www.datev.de

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