Steuerentlastung nach dem Energiesteuergesetz
Kategorie: Steuern | 2. Juni 2020
Das Energiesteuergesetz sieht in § 55 eine Steuerentlastung für Unternehmen vor, deren wirtschaftliche Tätigkeit dem Produzierenden Gewerbe und nicht dem Handel zuzuordnen ist. Das FG Baden-Württemberg hatte in einem aktuellen Fall zu entscheiden, ob das die Steuerentlastung beantragende Unternehmen ein solches des Produzierenden Gewerbes ist (Az. 11 K 1492/19).
Weitere Informationen: Steuerentlastung nach dem Energiesteuergesetz
Quelle: www.datev.de