Steuererklärung kann auch beim unzuständigen Finanzamt fristwahrend eingereicht werden
Kategorie: Steuern | 16. Oktober 2017
Der Einwurf einer Steuererklärung am letzten Tag der Antragsfrist ist selbst dann fristwahrend, wenn er beim unzuständigen Finanzamt erfolgt. So entschied das FG Köln (Az. 1 K 1637/14, 1 K 1638/14).
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Quelle: www.datev.de