Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
Kategorie: Steuern und Recht | 20. Oktober 2021
Das BMF-Schreiben enthält Muster für die von Fachunternehmen und Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 GEG (bisher: § 21 Energieeinsparverordnung) auszustellenden Bescheinigungen. Mit ihnen kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung die steuerliche Förderung für die energetische Gebäudesanierung geltend gemacht werden (Az. IV C 1 – S-2296-c / 20 / 10003 :004).
Quelle: www.datev.de