Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG für sportliche Veranstaltungen, die gemeinnützige Sportvereine gegen Mitgliederbeiträge durchführen
Kategorie: Steuern | 5. Februar 2019
Das BMF äußert sich zum Grundsatz der Anwendung von nationalen Umsatzsteuerbefreiungsvorschriften, speziell zur Anwendung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG (Az. III C 3 – S-7180 / 17 / 10001).
Weitere Informationen: Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG für sportliche Veranstaltungen, die gemeinnützige Sportvereine gegen Mitgliederbeiträge durchführen
Quelle: www.datev.de