Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten nach R 9.9 Absatz 2 Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) – Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 1. März 2024
Kategorie: Steuern und Recht | 3. Januar 2024
Das BMF gibt die Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen nach den §§ 6 bis 10 des BUKG für Umzüge ab 1. März 2024 bekannt (Az. IV C 5 – S-2353 / 20 / 10004 :003).
Quelle: www.datev.de