Steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern

Kategorie: Steuern | 14. März 2019

Überlässt der Arbeitgeber oder auf Grund des Dienstverhältnisses ein Dritter dem Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrrad zur privaten Nutzung, gilt vorbehaltlich der Regelung des § 3 Nr. 37 EStG für die Bewertung dieses zum Arbeitslohn gehörenden geldwerten Vorteils das mit den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder Festgelegte (Az. 3 – S-233.4 / 187).

Weitere Informationen: Steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern

Quelle: www.datev.de

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