Steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe
Kategorie: Steuern | 5. Februar 2019
Das BMF-Schreiben verlängert die zeitliche Befristung der Regelungen zur Flüchtlingshilfe bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2021 (Az. III C 3 – S-7130 / 15 / 10001-02 // IV C 4 – S-0185 / 15 / 10001 :001)
Weitere Informationen: Steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe
Quelle: www.datev.de