Steuerliche Erleichterungen für Helferinnen und Helfer in Impfzentren

Kategorie: Steuern und Recht | 20. August 2021

Die steuerlichen Erleichterungen gelten nun auch, wenn das Impfzentrum von einem privaten Dienstleister betrieben wird oder die Helferinnen und Helfer in den Zentralen Impfzentren und den Kreisimpfzentren über einen privaten Personaldienstleister angestellt sind. Hierauf macht das FinMin Baden-Württemberg aufmerksam.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

BEG IV verkündet – Verpflichtung der . . . ...

Das Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der . . . ... [weiterlesen]

Auslegungs- und Anwendungshinweise der WPK zum . . . ...

Die WPK hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz aktualisiert. . . . ... [weiterlesen]

Archiv