Steuerliche Hochwasserhilfsmaßnahmen gelten weiter
Kategorie: Steuern und Recht | 4. Januar 2022
Die Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz verlängert den Katastrophenerlass in wichtigen Bereichen. Damit gelten weiterhin steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung Betroffener bis zum 31.03.2022.
Quelle: www.datev.de