Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) – Weitere Verlängerung der verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen

Kategorie: Steuern und Recht | 23. März 2021

Das BMF hat eine weitere Verlängerung der Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen weiterhin zinslos zu stunden. Dieses Schreiben ergänzt das Schreiben vom 19.03.2020 und tritt an die Stelle des Schreibens vom 22.12.2020 (Az. IV A 3 – S-0336 / 20 / 10001 :037).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStE) . . .

Das BMF hatte mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen . . . ... [weiterlesen]

KfW Research: Weniger mittelständische Unternehmen bringen . . . ...

Die Innovationstätigkeit im deutschen Mittelstand entwickelt sich lt. KfW Research . . . ... [weiterlesen]

Archiv