Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
Kategorie: Steuern und Recht | 18. März 2022
Weltweit engagieren sich Staaten, Menschen und Unternehmen für die Demokratie in der Ukraine. Auch Deutschland hilft. Die vielen aus der Ukraine in der EU Ankommenden erfahren persönliche und finanzielle Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern und auch von Unternehmen. Das BMF erkennt dieses gesamtgesellschaftliche Engagement an und erleichtert daher einige Maßnahmen, die vom 24.02.2022 bis zum 31.12.2022 durchgeführt werden (Az. IV C 4 – S-2223 / 19 / 10003 :013).
Quelle: www.datev.de