Steuerlicher Verlustvortrag bei Witweneinkommen nicht zu berücksichtigen
Kategorie: Steuern und Recht | 22. Februar 2024
Ein von der Finanzverwaltung anerkannter Verlustvortrag bleibt bei der Bestimmung des auf eine Witwenrente anzurechnenden Arbeitseinkommens unberücksichtigt. Dies entschied das BSG (Az. B 5 R 3/23 R).
Quelle: www.datev.de