Steuerzahlungen in bar sind nur eingeschränkt möglich

Kategorie: Steuern | 17. April 2018

Das Finanzamt kann Steuerzahler, die ihre Steuern unbedingt bar zahlen möchten, an ein von ihm ermächtigtes Kreditinstitut verweisen, bei dem das Amt auch ein Bankkonto unterhält. Eine solche Einzahlung kann zudem an weitere Voraussetzungen geknüpft werden. Das hat das FG Hessen entschieden (Az. 11 K 1497/16).

Weitere Informationen: Steuerzahlungen in bar sind nur eingeschränkt möglich

Quelle: www.datev.de

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