Stiftung von Todes wegen erst ab Erstellung der Satzung gemeinnützig

Kategorie: Steuern | 15. Dezember 2017

Das FG Münster entschied, dass eine Stiftung von Todes wegen nicht bereits ab dem Todeszeitpunkt des Stifters, sondern erst ab der Erstellung der Satzung als gemeinnützig anzuerkennen ist (Az. 13 K 641/14 K).

Weitere Informationen: Stiftung von Todes wegen erst ab Erstellung der Satzung gemeinnützig

Quelle: www.datev.de

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