Stille Gesellschaftsbeteiligung an der Hamburg Commercial Bank AG – Verlustteilnahme der H. Versicherung AG ist rechtmäßig

Kategorie: Recht | 3. Mai 2019

Die Hamburg Commercial Bank AG durfte die H. Versicherung AG in den Geschäftsjahren 2012 und 2014 an ihrem Verlust beteiligen und den Buchwert der stillen Beteiligung der H. Versicherung AG herabsetzen. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschieden (Az. 9 U 83/18).

Weitere Informationen: Stille Gesellschaftsbeteiligung an der Hamburg Commercial Bank AG – Verlustteilnahme der H. Versicherung AG ist rechtmäßig

Quelle: www.datev.de

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