Strafverteidigungskosten eines ehemaligen Syndikusanwalts als nachträgliche Werbungskosten

Kategorie: Steuern und Recht | 14. Mai 2024

Strafverteidigungskosten eines ehemaligen Syndikusanwalts können bei Vorliegen eines beruflichen Veranlassungszusammenhangs als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit steuerlich berücksichtigt werden. Dies entschied das FG Düsseldorf (Az. 3 K 2389/21 E).

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Quelle: www.datev.de

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