Straßenplanung: Verkehrsgutachten muss vorab veröffentlicht werden
Kategorie: Recht | 19. Februar 2018
Wenn im Rahmen einer Straßenplanung das zu erstellende Verkehrsgutachten nicht im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegt worden ist, ist das ein Verfahrensfehler. So entschied das BVerwG (Az. 9 C 1.17).
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Quelle: www.datev.de