Streckenbezogene Diesel-Fahrverbote auch in Berlin

Kategorie: Recht | 10. Oktober 2018

Das Land Berlin ist verpflichtet, den Luftreinhalteplan für Berlin bis spätestens 31. März 2019 so fortzuschreiben, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) i. H. v. 40 µg/m3 im Stadtgebiet Berlin enthält. Dazu gehören Fahrverbote für Dieselfahrzeuge auf mindestens elf Straßenabschnitten. So entschied das VG Berlin (Az. 10 K 207.16).

Weitere Informationen: Streckenbezogene Diesel-Fahrverbote auch in Berlin

Quelle: www.datev.de

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