Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz

Kategorie: Recht | 20. November 2018

Das Streikrecht umfasst die Befugnis einer streikführenden Gewerkschaft, die zur Arbeitsniederlegung aufgerufenen Arbeitnehmer unmittelbar vor dem Betreten des Betriebes anzusprechen, um sie für die Teilnahme am Streik zu gewinnen. Eine solche Aktion kann – abhängig von den konkreten örtlichen Gegebenheiten – mangels anderer Mobilisierungsmöglichkeiten lt. BAG auch auf einem vom bestreikten Arbeitgeber vorgehaltenen Firmenparkplatz vor dem Betriebsgebäude zulässig sein (Az. 1 AZR 189/17, 1 AZR 12/17).

Weitere Informationen: Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz

Quelle: www.datev.de

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