Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

Kategorie: Recht | 12. Juni 2018

Das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte ist als eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums vom Gesetzgeber zu beachten. Es steht auch mit dem Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes im Einklang und ist insbesondere mit den Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar. Dies entschied das BVerfG (Az. 2 BvR 1738/12 u. a.).

Weitere Informationen: Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

Quelle: www.datev.de

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