Streit mit VW: Antrag des Zulieferers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung scheitert vor Gericht

Kategorie: Recht | 8. November 2018

Das OLG Dresden entschied, dass VW nicht mehr verpflichtet ist, die für die Autoproduktion nötigen Gussteile bei dem Autozulieferer ES Automobilguss abzunehmen (Az. 1 U 3/18 Kart).

Weitere Informationen: Streit mit VW: Antrag des Zulieferers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung scheitert vor Gericht

Quelle: www.datev.de

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