Strenge Anforderungen an Wahltarife einer Krankenkasse
Kategorie: Recht | 22. Oktober 2018
Das LSG Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die von der AOK Rheinland/Hamburg angebotenen Wahltarife größtenteils den gesetzlichen Rahmen überschreiten (Az. L 16 KR 251/14).
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Quelle: www.datev.de