Stromanbieter dürfen Verbraucher nicht unter falschem Namen anrufen
Kategorie: Recht | 16. Juli 2019
Bei der telefonischen Anwerbung neuer Kunden ist stets der richtige Name zu verwenden. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 6 U 3/19). Darauf wies der vzbv hin.
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Quelle: www.datev.de